Das Konzept der „Verlässlichen Schule“ sichert Eltern feste Betreuungszeiten zu. Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden.

Die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Zeitstunden und für die Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern (entsprechend § 17 Abs.4 Satz 2 Hessisches Schulgesetz). In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel wenn mehrere Lehrkräfte am gleichen Tag erkrankt sind) kann hiervon abgewichen werden.

Wir suchen dringend Kräfte für unseren Vertretungspool. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Folgende Unterlagen werden bei Einstellung benötigt (Siehe Download-Bereich):

  • Personalbogen VSS
  • Interessenbekundung VSS
  • Merkblatt und Belehrung VSS
  • Erweitertes Führungszeugnis VSS
  • Nachweis Masernschutz

Kategorien: