GUT ZU WISSEN

Gerade zum Schulanfang kommen sicher die ersten Fragen auf…

Wir haben hier versucht, Wissenswertes über den Ablauf eines Schultages für Sie zusammen zufassen.
Viele Informationen finden Sie auch im Schulplaner Ihres Kindes.

AGs

Arbeitsgemeinschaften sind zusätzliche Angebote zum Pflichtunterricht, aus denen die Schüler frei wählen können. Sie gelten für ein ganzes oder ein halbes Schuljahr und sollten in diesem Zeitraum auch regelmäßig besucht werden, wenn ein/e SchülerIn daran teilnehmen will.

An unserer Schule stellen sich dankenswerterweise auch Eltern/Angehörige von Schülern als Leiter solcher AG’s zur Verfügung.

Einschulung

Den ersten Schultag wollen wir mit Eltern und Kindern festlich begehen. Nach dem Besuch eines ökumenischen Gottesdienstes werden die Schulanfänger mit einer kleinen Feier an unserer Schule herzlich willkommen geheißen. Die älteren SchülerInnen führen etwas vor und die neuen Schulkinder werden von unserem Bürgermeister begrüßt.

Im Anschluss daran führt der/die KlassenlehrerIn die Kinder zur ersten Unterrichtsstunde in ihren Klassenraum.

Währenddessen werden die Eltern durch die Elternschaft der 2. Klasse bewirtet und erhalten in diesem gemütlichen Rahmen die Möglichkeit, Kontakte untereinander und zur Schule zu knüpfen.

Elternabend

Im Schulhalbjahr wird mindestens ein Elternabend abgehalten. Wenn ein Fünftel der Erziehungsberechtigten, die Schul- oder Klassenleitung oder der/die Vertreter des Klassenelternbeirats es verlangen, muss ein Elternabend einberufen werden. Der /die KlassenlehrerIn nimmt an jedem Elternabend teil. Anderen Lehrkräften und der Schulleitung steht die Teilnahme frei.

Englischunterricht

An unserer Schule wird bereits seit 1995 Englisch in den Klassen 3 und 4 mit je zwei Wochenstunden unterrichtet. Dieser Unterricht versteht sich nicht als vorgezogener Fremdsprachenunterricht der späteren Sekundarstufe. Vielmehr sollen die Kinder spielerisch an die englisch/amerikanische Sprache und Kultur herangeführt. Im Vordergrund stehen das Sprechen und Handeln mit einem einfachen Wortschatz aus dem Alltagsleben. Dabei wird die Unbefangenheit jüngerer Kinder im Umgang mit fremden Sprachen genutzt.

Hausaufgaben

Eine Hausaufgabe ist sehr oft eine sinnvolle Ergänzung zur Unterrichtsarbeit. Sie dient dazu, im Unterricht erarbeitete Lernziele zu vertiefen und Fähigkeiten zu üben. Hausaufgaben sollten deshalb von den SchülerInnen möglichst selbstständig erledigt werden. Eltern sollten aber überprüfen, ob die Hausarbeiten regelmäßig und sorgfältig erledigt werden. Es spornt die Kinder an, wenn ihre Eltern Interesse an ihrer Arbeit zeigen und dabei mit Lob und Anerkennung großzügig sind.

Bieten Sie Ihrem Kind einen ruhigen Arbeitsplatz und eine geregelte Zeiteinteilung, damit es konzentriert arbeiten kann. Im 1. und 2. Schuljahr sollten die Hausarbeiten dann nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten dauern. Hat ein Kind allerdings Versäumtes nachzuholen, können die Hausaufgaben auch einmal mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Stellen Sie wiederholt fest, dass ihr Kind bei der Erledigung der Hausaufgaben überfordert scheint, sind Ihnen die LehrerInnen für eine Rückmeldung dankbar.

Klassenelternbeirat

Der Klassenelternbeirat ist das Mitwirkungsorgan aller Eltern einer Klasse. Er setzt sich zusammen aus einem Vertreter und Stellvertreter und wird in der Regel am ersten Elternabend der Klassen 1 und 3 für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Die Elternvertreter laden zu den Elternabenden schriftlich ein und legen zusammen mit dem/der KlassenlehrerIn eine Tagesordnung fest.

Durch regelmäßige Gespräche mit dem/der KlassenlehrerIn sollen die Elternvertreter immer über die Situation in der Klasse und in der Schule informiert sein. Außerdem gibt der Klassenelternbeirat Informationen aus den Schulelternbeiratssitzungen an die Elternschaft weiter.

Klassenlehrer/in

Der/Die KlassenlehrerIn ist für Ihr Kind die erste und wichtigste Bezugsperson in der Schule. Sie/Er erteilt den größten Teil des Unterrichts, führt die Klassengeschäfte und hält Verbindung zu den Eltern. Bei Fragen und Problemen, die Ihr Kind betreffen, ist sie/er Ihre erste AnsprechparterIn.

Pausenbrot und Frühstück

Es ist erwiesen, dass Hunger und Durst erfolgreichem Lernen im Wege stehen. Ein Schulkind ist gut versorgt, wenn Milch, Milchprodukte, frisches Obst, Gemüse, Vollkornprodukte und magere Käse- und Wurstsorten angeboten werden. Es ist sehr wichtig, dass Ihr Kind bereits zu Hause ein vollwertiges Frühstück zu sich nimmt, um Müdigkeit und Konzentrationsschwächen vorzubeugen.

Ranzen, Schultasche oder Rucksack?

Ganz besonders Schulanfänger, aber auch alle anderen Grundschulkinder sollten einen formstabilen und strapazierfähigen Schulranzen tragen. Eine falsche oder zu große Belastung kann zu Haltungsschäden führen. Formstabile Ranzen belasten Schultermuskulatur und Wirbelsäule gleichmäßig, wenn sie richtig getragen werden.

Das Gewicht des Ranzens sollte nicht mehr als ein Zehntel des Gesamtkörpergewichts des Kindes betragen. Kontrollieren Sie ab und zu, ob sich darin nicht manches Spielzeug, voll geschriebene Heft, vergessenes Buch oder anderes findet, was nicht täglich im Ranzen sein muss. Manchmal kann auch Material in der Schule bleiben!

Religionsunterricht

Im 1. und 2. Schuljahr wird der evangelische und katholische Religionsunterricht von LehrerInnen erteilt. Im Sinne der Ökumene arbeiten sie häufig zusammen. Die Gemeindereferentin unterrichtet im 3. und 4. Schuljahr den katholischen Religionsunterricht.

Auch nicht getaufte Kinder können am Religionsunterricht teilnehmen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird und die zulässige Gruppengröße dadurch nicht überschritten wird.

Schulbücher

Die Kinder der ersten Klassen dürfen ihre Fibeln, Arbeitshefte und Mathematikbücher am Ende des ersten Schuljahres behalten.

Ab dem 2. Schuljahr werden die Schulbücher am Schuljahresende wieder zurückgegeben und werden dann wieder an die nächsten Klassen ausgeliehen. Deshalb dürfen die SchülerInnen auch nicht in die Schulbücher hineinschreiben. Wir bitten deshalb, die Schulbücher sorgsam zu behandeln und mit einem Einband zu versehen. Verlorene, mutwillig verschmutzte oder zerstörte Bücher müssen von den Eltern ersetzt werden.

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat ist das Elterngremium, das die Interessen der Eltern bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder vertritt und fördert. Mitglieder sind die Vertreter der Klassenelternbeiräte. Der Schulelternbeirat wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für die Dauer von 2 Jahren. Außerdem wählt er die Vertreter für die Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremien von Lehrern und Eltern. Sie besteht an unserer Schule aus je 5 VertreterInnen des Schulelternbeirats und des Kollegiums. Der/Die SchulleiterIn führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen unserer Schule.

Schulplaner

Der Schulplaner wird von der Erich-Kästner-Schule in der ersten Schulwoche an alle Kinder ausgegeben. Dieser wird als Hausaufgabenheft genutzt, enthält die Schulordnung und die wichtigsten Kontaktdaten. Zudem können Sie auch im Schulplaner eine schriftliche Entschuldigung eintragen, sollte Ihr Kind einmal im Unterricht fehlen. 

Sportunterricht

Der Sportunterricht wird in der Regel in der Sporthalle abgehalten. Im Sommerhalbjahr wird auch der Sportplatz genutzt. Die Kinder benötigen dafür Sportkleidung und vorzugsweise feste Sportschuhe mit abriebsicheren Sohlen. Jeder Schmuck (Uhren, Ketten, Armreifen, Ohrringe etc.) muss aus Sicherheitsgründen vor dem Unterricht abgelegt werden.

Im 3. Schuljahr wird Schwimmunterricht im Hallenbad Groß-Gerau erteilt, wenn unsere Lehrerbesetzung es zulässt. Die dort geltende Badeordnung ist zu befolgen. Die Eltern müssen eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung für ihr Kind abgeben und werden über den Ablauf informiert.

In manchen Jahren wird der Schwimmunterricht im 14-tägigen Wechsel mit Sport durchgeführt.

Verkehrserziehung/Fahrradausbildung

Verkehrserziehung ist in jedem Schuljahr mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Stunden Bestandteil des Sachunterrichts.

In der 1. und 2. Klasse lernen die Kinder das verkehrsgerechte Verhalten als Fußgänger, im 3. und 4. Schuljahr wird das sichere Verhalten als Radfahrer geübt.

Im 4. Schuljahr findet in Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule Groß-Gerau an 4 festgelegten Terminen eine praktische Radfahrausbildung statt. Der Klassenlehrer bereitet diese theoretisch im Sachunterricht vor und die Jugendverkehrsschule entscheidet, ob die vier praktischen Einheiten alle im „Schonraum“ (auf dem Schulhof der Erich-Kästner-Schule) oder die beiden letzten Einheiten im Straßenverkehr in Klein-Gerau stattfinden.

Vorklasse

Der Besuch einer Vorklasse wird für die Kinder vorgeschlagen, die bereits schulpflichtig, aber aus pädagogischer oder medizinischer Sicht noch nicht schulfähig sind. Diese Kinder werden mit dem Bus in Klein-Gerau abgeholt und in die jeweilige Vorklasse gebracht.

Wandertage und Klassenfahrten

Ausflüge jeder Art gehören zum pädagogischen Konzept der Grundschule. Die Anzahl, Dauer und der Zielort hängen dabei von der Aufnahmefähigkeit und vom Alter der Kinder sowie den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab.

Unterrichtsgänge, Wandertage und Klassenfahrten ergeben sich oft aus Themen des Sachunterrichts:

Im 1. und 2. Schuljahr werden der Schulort und die nähere Umgebung erkundet. Im 3. und 4. Schuljahr finden dann Ausflüge in die weitere Umgebung statt. Daneben werden gerne aktuelle Angebote von Kultur und Sport (z.B. Theaterbesuch) aufgegriffen.

Im 4. Schuljahr findet in der Regel eine mehrtägige Klassenfahrt statt. Eine solche Fahrt ermöglicht in besonderem Maße das soziale Lernen und fördert die Entwicklung zur Selbstständigkeit. Kinder dieser Altersgruppe sollten die kurze Trennung vom Elternhaus bewältigen können. Bei finanziellen Problemen gibt es die Möglichkeit, die Teilnahme des Kindes finanziell zu unterstützen.

Zeugnisse

Die SchülerInnen der 1. und 2. Klasse erhalten zum Halbjahr keine Zeugnisse, sondern nur am Ende des Schuljahres. Für die 1. Klasse gibt es dabei noch keine Ziffernbenotung. Dafür werden in ausführlicher Form die Lernentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten und der Bildungswillen beschrieben.

Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder dann benotete Zeugnisse. Neben dem Pflichtunterricht werden dabei auch noch Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt.